Register unveröffentlichter Werke
Verlage können Informationen aus der Datenbank abrufen, wenn sie auf
der Suche nach einem bestimmten programmfähigen Manuskript sind. Kommt
ein Kontakt zwischen Verlag und Autor zustande, entstehen weder für
den Verlag noch für den Autor Kosten, also keine Vermittlungsgebühren,
Honorarbeteiligungen etc.
Der Verein ist gemeinnützig und erwirtschaftet keine Gewinne.
Meldefähig sind alle literarischen (belletristischen) Werke und Sachbücher, die noch nicht veröffentlicht sind oder bereits veröffentlicht, aber verlagsfrei und nicht mehr lieferbar sind.
Der Verein ist zur Aufnahme einer Meldung nicht verpflichtet. Er kann eine Meldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufnahme in das Register wird bestätigt.
Der Verein erteilt allein Verlagen Auskünfte, die nach Einschätzung des Vereins ein gutes Renommée besitzen und die Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels sind. Da die Verlage heute zunehmend mit Kostenbeteiligungen verlegen, geben Sie bitte an, ob eine Kostenbeteiligung grundsätzlich nicht in Frage kommt.
- Name, Vorname, Anschrift
- Telefonnummer (nicht zwingend erforderlich)
- Titel des Werks
- Umfang des Werks (in DINA 4-Seiten (Schreibmaschine) oder in Zeichenzahl)
- Beifügung eines Exposés, des Inhaltsverzeichnisses und der ersten fünf Textseiten
- Einordnung des Werkes. Geben Sie an, um welche Gattung es sich handelt:
- Lyrik, Gedichte, Aphorismen
- Erzählung, Kurzgeschichte, Roman, Märchen, Science Fiction, Krimi, Prosa-Kurzform (z.B. Anekdoten)
- Kinderbuch, Jugendbuch
- Sachbuch, Bildband, Dokumentation, Bibliographie
- Ratgeber
- Fachbuch, Lehrbuch, wissenschaftliches Buch